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Pflichten bei Ihrem Reiserücktritt

Für alle Vereinbarungen zwischen Gast und Vermieter/Gastgeber, ob mündlich oder schriftlich getroffen, gelten die “Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag”.
Grundsätzlich verpflichtet der Gastaufnahmevertrag beide Vertragspartner auf Erfüllung. Der Gast ist hierbei verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten/betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter/Gastgeber *eingesparten Aufwendungen.

Wert der ersparten Aufwendungen:

  • * Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer: ÜF: 20%, HP: 30%, VP: 40%.
  • * Ferienwohnungen: 10%

Rechtzeitig stornieren

Sollte der Gast vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten (möglichst schriftlich mitteilen), gelten je nach Eingangsdatum seiner Rücktrittserklärung und unter Berücksichtigung der vom Vermieter/Gastgeber eingesparten Aufwendungen folgende Sätze. Diese hat der Gast als Schadenersatz dem Vermieter/Gastgeber zu zahlen.
Hotels, Gasthäuser, Pensionen und Privatzimmer:
  • bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 10%
  • bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 20%
  • bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 40%
  • danach 80%
  • bei Nichtantritt der Reise 100%

Ferienwohnungen:
  • bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10%
  • bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%
  • bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 40%
  • danach 80%
  • bei Nichtantritt der Reise 100%

Der Vermieter/Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Zimmer/Ferienwohnungen hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach obigem Schlüssel aufgeführten Betrag zu zahlen.
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